Speziell für Familien und Jugendliche - Semester-Umrah - 24. Januar – 6. Februar 2027
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24. Januar – 6. Februar 2027
10 Nächte Mekka • 3 Nächte Medina • Möglichkeit zu 5 Umrahs
- 4-Bett-Zimmer: *1.595 €
- 3-Bett-Zimmer: *1.650 €
- 2-Bett-Zimmer: *1.750 €
Kinderpreise ohne eigenes Bett
0–2 Jahre: 500 €
2–11 Jahre: 1.000 €
-Für eine Kinderunterkunft mit eigenem Bett gilt ein Rabatt von 100 $ auf den regulären Erwachsenenpreis der gewählten Zimmerkategorie.
Eine 14-tägige Umrah-Reise, organisiert unter der Garantie von Muslim Route! Mit unseren komfortablen Hotels in Mekka und Medina haben wir an jedes Detail gedacht, damit Sie sich ganz auf Ihre Gebete konzentrieren können.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für diese heilige Reise, auf der Sie Ihre Zeit in vollen Zügen und in aller Ruhe genießen werden.
- Hin- und Rückflugticket
- Unterkunft in hochwertigen, ausgewählten Hotels
- Frühstück und Abendessen (Halbpension)
- Transport- und Transferservices
- Besichtigungen und Reiseleitung
- Umrah-Visum und Reiseversicherung
- Programmverfolgung über mobile App
- Unterstützung bei der Rawdah-Terminbuchung
Exklusive Vorteile von Muslim Route
Detaillierter Reiseverlauf
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TAG1
Tag 1: 24. JANUAR SONNTAG:
Flüge von vielen Provinzen der Türkei nach Dschidda mit Zwischenstopp in Istanbul oder Ankara. -
TAG2
Tag 2: 25. JANUAR MONTAG:
Nächtlicher Hotel-Check-in und erste Umrah. Tagsüber Erholung und Zeit für freie Gottesdienste -
TAG3
Tag 3: 26. JANUAR DIENSTAG:
Besichtigungen in und um Mekka: Sīrah-Erzählungen rund um die Berge Nūr und Thawr. -
TAG4
Tag 4: 27. JANUAR MITTWOCH:
Eintritt in den Ihram an der Tan'im-Moschee (Aischa-Moschee) und Möglichkeit zur 2. Umrah -
TAG5
Tag 5: 28. JANUAR DONNERSTAG:
Exklusiver Dschidda-Ausflug: Al-Balad und die Qisas-Moschee. Besuch des unserer Mutter Eva (Hawwa) zugeschriebenen Friedhofs; Speiseangebot an der Küstenpromenade. -
TAG6
Tag 6: 29. JANUAR FREITAG:
Freitagsgebet in der al-Haram-Moschee. Besuch von Hudaibiyyah und Möglichkeit zur 3. Umrah. -
TAG7
Tag 7: 30. JANUAR SAMSTAG:
Freie Gottesdienste; Familien- und Jugendgespräche im Hotel. Spezielles Programm für Frauen; religiöse Gesänge (Naschids) und Hymnen. -
TAG8
Tag 8: 31. JANUAR SONNTAG:
Eintritt in den Ihram ab Dschirrana und Möglichkeit zur 4. Umrah. -
TAG9
Tag 9: 1. FEBRUAR MONTAG:
Tawaf und freie Gottesdienste. Herzerwärmende Gespräche und gemeinsames Bittgebet unter Mitwirkung unseres spirituellen Begleiters. -
TAG10
Tag 10: 2. FEBRUAR DIENSTAG:
Besichtigungen von Arafat, Muzdalifah und Mina. Eintritt in den Ihram ab Arafat und Möglichkeit zur 5. Umrah. -
TAG11
Tag 11: 3. FEBRUAR MITTWOCH:
Weiterreise von Mekka nach Medina. Besuche der Märtyrerstätte von Badr, des Engelshügels und der Arisch-Moschee. Besuch der Rawdah je nach Terminverfügbarkeit. -
TAG12
Tag 12: 4. FEBRUAR DONNERSTAG:
Besichtigungen in Medina: Qubā- und Qiblatain-Moschee, Uhud-Märtyrerstätte, Bogenschützenhügel und das Gebiet der Grabenschlacht. Bewirtung im Dattelgarten, Austauschrunden und spirituelle Gesänge. -
TAG13
Tag 13: 5. FEBRUAR FREITAG:
Freitagsgebet in der Prophetenmoschee (Masdschid an-Nabawī). Besichtigungen rund um Ghamama, Anbariya und den osmanischen Hedschas-Bahnhof; Rawdah-Gespräche im Innenhof.
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TAG14
Tag 14: 6. FEBRUAR SAMSTAG:
Abschied, Flughafentransfer und Rückreise.
Inklusivleistungen
- Abholung/Verabschiedung am Flughafen
- Saptco-Bus
- Unterkunft in Hotels in Mekka und Medina
- Morgens und abends: Halb-Buffet
- Pilgerreisen nach Mekka
- Umra nach Muzdalifah
- Umra von Hudaybiya
- Umra nach Cürane
- Tenim Umra
- Besuch in Bedir
- Besteigung des Nur-Berges
- Die Reise von Mekka nach Medina
- Besuche in Medina
- Betreuung vor Ort
- Berater
- Umra-Visum
Nicht enthaltene Leistungen
- Kosten für den Reisepass
- Sonderausgaben
- Optionale Zusatzprogramme
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geschäftsbedingungen für Touren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MuslimRoute Vermittlung von Reiseleistungen und verbundenen Reiseleistungen Einleitung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermittlungstätigkeit von Reiseleistungen und verbundenen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651v und 651w des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch MuslimRoute (Einzelunternehmen M. Elitok, Einsteinstr. 1, 89077 Ulm; im Folgenden „MuslimRoute“ genannt). MuslimRoute wird bei allen vermittelten Leistungen ausschließlich als Vermittler tätig. Sie ist kein Reiseveranstalter, verkauft keine Reiseleistungen im eigenen Namen und wird nicht Vertragspartei der zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer geschlossenen Verträge. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer. Beispiele hierfür sind das Reisebüro oder die Fluggesellschaft für die Flugbeförderung; das entsprechende Unternehmen für Bodenleistungen (Unterkunft, Transfer und Reiseleitung/Betreuung) in Mekka/Medina; sowie der über die Nusuk-Plattform auftretende Hajj-Anbieter für Hajj-Leistungen. Vermittelt MuslimRoute für denselben Reisezweck mehr als eine Art von Reiseleistung (z. B. Flug- und Bodenleistungen), so gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen dieser AGB für verbundene Reiseleistungen (§ 3). § 1 Definitionen a. „Leistungserbringer“ ist das Unternehmen, das die jeweilige Reiseleistung (z. B. Flugbeförderung, Unterkunft, Bodenleistungen oder Zeltunterkunft) tatsächlich erbringt und mit dem der Kunde den entsprechenden Vertrag schließt. b. „Kunde“ ist die Person, die die Vermittlung einer oder mehrerer Reiseleistungen über MuslimRoute in Anspruch nimmt. c. „Vermittlungsleistung“ umfasst die Entgegennahme von Kundenanfragen durch MuslimRoute, deren Weiterleitung an den jeweiligen Leistungserbringer, die Unterstützung bei der Kommunikation, die Koordination von Zahlungen im Namen und für Rechnung des Leistungserbringers sowie die Begleitung des Buchungsprozesses. d. „Verbundene Reiseleistungen“ liegen vor, wenn MuslimRoute im Rahmen eines einzigen Kontakts mit dem Kunden oder innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung der ersten Leistung gezielt eine zweite Art von Reiseleistung für denselben Reisezweck vermittelt (§ 651w BGB). § 2 Die rechtliche Stellung von MuslimRoute a. MuslimRoute ist ausschließlich Vermittler. Sie wird nicht Vertragspartei des Reisevertrags, schuldet dem Kunden keine Erbringung einer Reiseleistung und tritt nicht als Reiseveranstalter auf. b. Der Reisevertrag über die jeweilige Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande. § 3 Verbundene Reiseleistungen (§ 651w BGB) a. Vermittelt MuslimRoute für denselben Reisezweck zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (insbesondere einerseits Beförderung, andererseits Unterkunft/Bodenleistungen), gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen. b. MuslimRoute stellt sicher, dass dem Kunden vor Abschluss des zweiten Vertrags das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt (gemäß Art. 250 § 4 EGBGB i.V.m. den entsprechenden Anlagen) in Textform übermittelt wird. In diesem Formblatt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keine Pauschalreise erwirbt, sondern separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbringern schließt und auf diese Verträge das einheitliche Pauschalreiserecht, insbesondere ein einheitliches Insolvenzabsicherungssystem und ein einheitliches Rücktrittsrecht, keine Anwendung findet. c. Nimmt MuslimRoute Zahlungen für verbundene Reiseleistungen entgegen, hält sie für diese Zahlungen gemäß § 651w Abs. 3 BGB i.V.m. § 651t BGB eine eigene Insolvenzabsicherung vor. § 4 Gesundheitsinformationen und besondere Bedingungen der Leistungserbringer a. Einige Leistungserbringer, insbesondere Unternehmen, die Bodenleistungen in Mekka/Medina anbieten, können aus eigenen Sicherheits- oder betrieblichen Gründen die Angabe bestimmter Informationen über den Gesundheitszustand oder die Mobilität des Kunden als Voraussetzung für die Annahme der Buchung verlangen. MuslimRoute leitet diese Anforderungen der Leistungserbringer lediglich an den Kunden weiter. b. Informationen zum Gesundheitszustand sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). MuslimRoute erhebt und verarbeitet diese Informationen nur mit der ausdrücklichen und gesondert erteilten Einwilligung des Kunden und ausschließlich zum Zweck der Weiterleitung an den jeweiligen Leistungserbringer. c. Ob eine Begleitperson erforderlich ist oder ob eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen möglich ist, entscheidet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer anhand objektiver und sicherheitsrelevanter Kriterien. MuslimRoute trifft in dieser Hinsicht keine Entscheidungen und ist an der Entscheidungsfindung nicht beteiligt. d. Verlangt ein Leistungserbringer die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines ähnlichen Dokuments, leitet MuslimRoute diese Aufforderung lediglich an den Kunden weiter. § 5 Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen MuslimRoute unterrichtet den Kunden vor Vertragsabschluss und – soweit erforderlich – bis zum Reiseantritt über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und die ungefähren Fristen für die Erlangung notwendiger Visa, sofern diese Informationen bei den jeweiligen Leistungserbringern vorliegen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens MuslimRoute bedingt. MuslimRoute haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn sie mit der Weiterleitung der Dokumente beauftragt wurde. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Verzögerung MuslimRoute unmittelbar zuzurechnen ist. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Kunde hat sich umfassend zu informieren und die entsprechenden Bestimmungen unbedingt einzuhalten. § 6 Rücktritt, Umbuchung und Stornierung a. Für Rücktritt, Umbuchung und etwaige Stornogebühren gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Beispiele hierfür sind die Bedingungen des Reisebüros für den Flug, des Unternehmens für Bodenleistungen oder des Hajj-Anbieters, der seine Dienste über die Nusuk-Plattform anbietet. b. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erhebt MuslimRoute für die zuvor erbrachte Vermittlungstätigkeit zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 750 €. Diese Gebühr ist unabhängig von etwaigen Stornogebühren der Leistungserbringer und wird zusätzlich zu diesen erhoben. c. Ein eventuelles Recht des Kunden auf kostenfreien Rücktritt gegenüber dem Leistungserbringer (z. B. aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände) richtet sich nach den für den jeweiligen Leistungserbringer geltenden Bestimmungen. MuslimRoute ist nicht Partei dieses Vorgangs und schuldet keine Rückerstattung im eigenen Namen. Vorbehalten bleiben jedoch Fälle, in denen eine Rückerstattung der zuvor von MuslimRoute erhobenen Vermittlungsgebühr gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. § 7 Haftung von MuslimRoute a. MuslimRoute haftet nicht für die tatsächliche Erbringung der vermittelten Reiseleistung, für Leistungsmängel, für das Nichtzustandekommen, die Änderung oder Stornierung der Leistung, für Rückerstattungen oder sonstige Leistungsstörungen. Hierfür ist ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer verantwortlich. b. MuslimRoute haftet für Schäden, die aus einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen der Vermittlungstätigkeit resultieren. Dies umfasst insbesondere die fehlerhafte oder unterlassene Weiterleitung von Buchungsinformationen, die Nichtübergabe des gesetzlich vorgeschriebenen Formblatts (§ 3 lit. b) oder – soweit anwendbar – die Verletzung der Insolvenzabsicherungspflicht (§ 3 lit. c). c. Reklamationen des Kunden bezüglich der Reiseleistung selbst nimmt MuslimRoute lediglich entgegen und leitet sie unverzüglich an den zuständigen Leistungserbringer weiter. Die Entscheidung über die Beurteilung der Reklamation sowie die diesbezügliche Haftung obliegen dem jeweiligen Leistungserbringer. d. Für Bergwanderungen in Mekka (Jabal an-Nour und Jabal Thawr) ist der Kunde selbst verantwortlich. Diese Wanderungen sind nicht Gegenstand der von MuslimRoute vermittelten Leistungen. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird dringend empfohlen. § 8 Reiseversicherungen MuslimRoute empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspakets, das insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit umfasst. MuslimRoute selbst schließt keine Versicherungsverträge ab. § 9 Datenschutz Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden von MuslimRoute – soweit für die Durchführung der Vermittlung erforderlich – ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage, der Vermittlung, der Zahlungskoordination sowie der Übermittlung an den jeweiligen Leistungserbringer verarbeitet. Gesundheitsdaten werden gemäß § 4 nur mit ausdrücklicher und gesondert erteilter Einwilligung verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.muslimroute.com/datenschutz § 10 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Kontaktinformationen von MuslimRoute (Vermittler) Muslim Route – M. Elitok Einsteinstr. 1 89077 Ulm, Deutschland Telefon: +49 152 28382071 E-Mail: info@muslimroute.com Webseite: www.muslimroute.com
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