{"id":9374,"date":"2026-10-09T00:38:45","date_gmt":"2026-10-08T22:38:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hasanhoca.com\/?page_id=9374"},"modified":"2026-10-09T00:39:24","modified_gmt":"2026-10-08T22:39:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/muslimroute.com\/tr\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"9374\" class=\"elementor elementor-9374\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a0c8696 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"a0c8696\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c447216 elementor-widget elementor-widget-html\" data-id=\"c447216\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"html.default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"mr-legal-content\">\r\n    <h2>Allgemeine Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h2>\r\n    <p>Diese Allgemeinen Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle von Muslim Route (nachfolgend: Reiseveranstalter) angebotenen Reisen. Sie erg\u00e4nzen die gesetzlichen Bestimmungen der \u00a7\u00a7 651a\u2013y BGB sowie der Art. 250 und 252 EGBGB und gelten f\u00fcr Umrah-, Kultur- und sonstige Pauschalreisen. F\u00fcr Hadsch-Reisen gelten besondere Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a710 (e1), da Muslim Route hierbei ausschlie\u00dflich als Vermittler t\u00e4tig ist.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 1 Abschluss des Reisevertrages<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Mit Abgabe Ihrer Reiseanmeldung unterbreiten Sie dem Reiseveranstalter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages. Die Grundlage Ihres Angebotes ist die Reisebeschreibung f\u00fcr die jeweilige Reise und weitergehende, erg\u00e4nzende Informationen des Reiseveranstalters, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Mit Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung des Reiseveranstalters kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Die Annahmeerkl\u00e4rung bedarf keiner bestimmten Form.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Wenn Sie andere Personen zu einer Reise anmelden, haben Sie f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen dieser Personen wie f\u00fcr Ihre eigenen einzustehen, soweit sie diese Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen haben.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Nach Abgabe Ihrer Reiseanmeldung erhalten Sie eine Reisebest\u00e4tigung, in der Sie alle wesentlichen Angaben \u00fcber die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen finden. Die Reisebest\u00e4tigung wird in der Regel in elektronischer Form \u00fcbersandt. Sie kann auch im Reiseb\u00fcro in Papierform angefordert werden. Soweit die Reisebest\u00e4tigung von Ihrer Reiseanmeldung abweicht, ist die Reisebest\u00e4tigung als neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. An dieses Angebot ist der Reiseveranstalter 14 Tage gebunden. Der Pauschalreisevertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bez\u00fcglich des neuen Angebots auf die \u00c4nderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und Sie dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang durch Leistung einer Anzahlung oder ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung annehmen.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Sollte Ihnen Ihr Reiseplan nicht sp\u00e4testens 1 Woche vor Reisebeginn zugegangen sein, m\u00f6chten Sie sich bitte umgehend an den Reiseveranstalter wenden. Ein Versto\u00df gegen diese Obliegenheit kann dazu f\u00fchren, dass Sie Ihre Reise nicht antreten k\u00f6nnen. In einem solchen Fall werden Sie so behandelt, wie wenn Sie vom Vertrag zur\u00fccktreten w\u00fcrden.<\/p>\r\n    <p><strong>e.<\/strong> Vorvertragliche Informationen des Reiseveranstalters \u00fcber wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die Zahlungsmodalit\u00e4ten, die Belegung der Hotelzimmer und die R\u00fccktrittspauschalen (gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsparteien ausdr\u00fccklich vereinbaren, dass diese nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages werden sollen.<\/p>\r\n    <p><strong>f.<\/strong> Es wird darauf hingewiesen, dass gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreisevertr\u00e4gen nach \u00a7 651a und \u00a7 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp, Briefe, Telefax, Telekopie, Telemedien, Onlinedienste und dergleichen), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte, insbesondere das R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag \u00fcber Reiseleistungen nach \u00a7 651a BGB au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Reiseveranstalters geschlossen worden ist, es sei denn, die m\u00fcndlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden gef\u00fchrt worden. In einem solchen Fall besteht kein Widerrufsrecht.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 2 Bezahlung<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Nach Erhalt der Reisebest\u00e4tigung wird eine Anzahlung in H\u00f6he von 1.000 \u20ac f\u00e4llig. Diese Regelung gilt insbesondere f\u00fcr Umrah-Reisen, bei denen aufgrund fr\u00fchzeitiger Flug- und Hotelbuchungen h\u00f6here Vorleistungen entstehen.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Der Restbetrag (ausgenommen Hadsch-Reisen) wird 45 Tage vor Reiseantritt f\u00e4llig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 45 Tage vor Reisebeginn) ist der Gesamtpreis sofort zu zahlen.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Der Gesamtpreis ist von den gebuchten Reiseleistungen abh\u00e4ngig und wird auf der Reisebest\u00e4tigung angegeben.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Der Gesamtpreis beinhaltet auch die Nebenkosten wie die VISA-Besorgung und Flugkosten.<\/p>\r\n    <p><strong>e.<\/strong> Bei Hadsch-Reisen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen saudi-arabischen Veranstalters (\u00fcber die Plattform Nusuk).<\/p>\r\n    <p><strong>f.<\/strong> Die Zahlung muss zwingend an den Reiseveranstalter erfolgen. Sie kann in Bar im Reiseb\u00fcro erfolgen oder per Bank\u00fcberweisung. Eine Anrechnung von Fremdleistungen oder Drittanbietern erfolgt nicht. Die Kontodaten des Reiseveranstalters sind auf dem Anmeldeformular vermerkt. Um Ihre Zahlung zuordnen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie bei der Zahlung unbedingt Ihre Buchungsnummer angeben. Diese findet sich ebenfalls auf dem Anmeldeformular.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 3 Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Kinder<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterfl\u00fcgen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich bef\u00f6rdert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbef\u00f6rderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden f\u00fcr Kinder unter 2 Jahren die Kosten des Leistungstr\u00e4gers (der Fluggesellschaft) weiterbelastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Ma\u00dfgeblich ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Das Alter eines mitreisenden Kindes ist bei der Reiseanmeldung unbedingt anzugeben. Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuz\u00fcglich einer Bearbeitungsgeb\u00fchr von 70 \u20ac zu erheben, soweit Sie nicht den Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten erbringen.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 4 Sonderw\u00fcnsche, Reiseleitung, individuelle Reisegestaltung, Erkrankungen<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Sonderw\u00fcnsche sind mindestens vier Wochen vor Reiseantritt kundzutun. Der Reiseveranstalter ist stets bem\u00fcht, Ihre Sonderw\u00fcnsche zu ber\u00fccksichtigen und umzusetzen. Eine Gew\u00e4hr wird jedoch nicht \u00fcbernommen. Sonderw\u00fcnsche sind nicht mehr ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig, wenn die Reise kurzfristig gebucht wird und weniger als vier Wochen zum Reiseantritt verbleiben. Sonderw\u00fcnsche k\u00f6nnen sein: Reisende, mit denen man ein Zimmer teilen m\u00f6chte; bestimmter Reiseleiter; Anzahl der Betten im Zimmer; Stockwerk im Hotel; Bef\u00f6rderung nach und von Arafat mit einem Shuttle-Bus und dergleichen.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> F\u00fcr die Realisierung Ihrer Sonderw\u00fcnsche k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Kosten anfallen. Auf die zus\u00e4tzlichen Kosten werden Sie bei Ihrer Buchung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Die Kosten kann der Reiseveranstalter nur verlangen, wenn diese ausdr\u00fccklich vereinbart wurden.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Haustiere k\u00f6nnen nicht mitgenommen werden.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Eine Reiseverl\u00e4ngerung ist nur m\u00f6glich, wenn entsprechende Unterbringung und R\u00fcckbef\u00f6rderungsm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgbar sind. Ihr Aufenthalt zwecks einer Hadsch oder Umra ist bedingt durch die G\u00fcltigkeitsdauer ihres Visums begrenzt. \u00dcber diese Begrenzung hinaus ist eine Reiseverl\u00e4ngerung nicht m\u00f6glich.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 5 Erkrankungen, k\u00f6rperliche oder geistige Schw\u00e4chen<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Bei der Reiseanmeldung m\u00fcssen erhebliche Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf-St\u00f6rungen, und \u00c4hnliches angegeben werden. Sofern Sie keine Angaben \u00fcber entsprechende Erkrankungen machen, ist der Reiseveranstalter von der Haftung befreit, soweit sich ihr Gesundheitszustand durch die Reise oder Reisebedingungen verschlimmert. Diese Haftungsbefreiung gilt nur f\u00fcr fahrl\u00e4ssiges Handeln, nicht jedoch bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO; sie werden nur mit Ihrer ausdr\u00fccklichen, gesonderten Einwilligung erhoben und ausschlie\u00dflich zur Durchf\u00fchrung der Reise verarbeitet.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Wurde bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt, m\u00fcssen Sie bei der Reiseanmeldung eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises hinterlegen.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Wirkt sich Ihre Erkrankung auf Ihre Geh- und Lauff\u00e4higkeit aus, sodass Sie nur sehr langsam oder nicht ohne Gehhilfen laufen k\u00f6nnen, kann der Reiseveranstalter im Einzelfall anhand einer objektiven, auf die konkreten k\u00f6rperlichen Anforderungen der jeweiligen Rituale bezogenen Einsch\u00e4tzung verlangen, dass Sie f\u00fcr die Teile der Reise, bei denen dies aus Sicherheitsgr\u00fcnden erforderlich ist, von einer unterst\u00fctzenden Person begleitet werden. Die Kosten der Begleitperson haben Sie zu tragen; f\u00fcr die Begleitperson fallen dieselben Kosten wie f\u00fcr Sie an.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Sofern Ihr Arzt Ihnen ein Ger\u00e4t zur Abhilfe von Schnarchen verschrieben hat, sind Sie verpflichtet, dieses Ger\u00e4t mitzunehmen und w\u00e4hrend der gesamten Reise zu verwenden. Beachten Sie bitte, dass es sich bei dieser Pauschalreise um eine Gruppenreise handelt, bei der mehrere Personen ein Zimmer teilen m\u00fcssen. Die n\u00e4chtliche Ruhe der Mitreisenden darf daher nicht gest\u00f6rt werden, insbesondere wenn dies durch medizinische Ger\u00e4te vermieden werden kann.<\/p>\r\n    <p><strong>e.<\/strong> Sofern Ihnen gerichtlich ein Betreuer zugeordnet wurde, kann Ihre Reisebest\u00e4tigung erst nach Zustimmung des Betreuers ergehen. Dies setzt voraus, dass der Antritt dieser Reise eine Zustimmung des Betreuers bedarf.<\/p>\r\n    <p><strong>f.<\/strong> Liegt bei Ihnen eine gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung vor, die sich auf Ihre F\u00e4higkeit auswirkt, die k\u00f6rperlichen oder organisatorischen Anforderungen der Reise und ihrer Rituale sicher zu bew\u00e4ltigen, ist dies bei der Reiseanmeldung anzugeben. Diese Angabe betrifft Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO und erfolgt nur mit Ihrer ausdr\u00fccklichen, gesonderten Einwilligung. Der Reiseveranstalter entscheidet auf dieser Grundlage im Einzelfall und anhand objektiver, sicherheitsbezogener Kriterien, ob eine Begleitung erforderlich ist; eine pauschale Versagung der alleinigen Teilnahme ist ausgeschlossen. Reist eine Begleitperson mit, deren eigene gesundheitliche Situation f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise relevant ist, obliegt dieser Person die entsprechende Angabe in eigener Verantwortung und mit ihrer eigenen Einwilligung.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 6 Fl\u00fcge<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Der Reiseveranstalter ist gem\u00e4\u00df der Verordnung (EG) 2111\/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung \u00fcber die Identit\u00e4t der\/des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausf\u00fchrendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zun\u00e4chst \u00fcber die Identit\u00e4t der\/des wahrscheinlich ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identit\u00e4t endg\u00fcltig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie \u00fcber den Wechsel so rasch wie m\u00f6glich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (\u201egemeinschaftliche Liste\u201c), finden Sie unter www.lba.de.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass die Fl\u00fcge selten direkt erfolgen. Eine Zwischenlandung ist daher immer mit einzuplanen. Auf planm\u00e4\u00dfige Zwischenlandungen werden Sie bei Ihrer Buchung hingewiesen. Steht die Zwischenlandung noch nicht fest, werden Sie \u00fcber die voraussichtlich anfallende Zwischenlandung unterrichtet. Sobald die Zwischenlandung endg\u00fcltig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Aus flug- und programmtechnischen Gr\u00fcnden kann es zu ungeplanten Zwischenlandungen kommen.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Der Reiseveranstalter empfiehlt ausdr\u00fccklich, Geld, Wertgegenst\u00e4nde, technische Ger\u00e4te und Medikamente, den Ihram sowie ihram-gerechte Sandalen ausschlie\u00dflich im Handgep\u00e4ck zu bef\u00f6rdern. Der Ihram muss nach dem islamischen Ritus vor \u00dcberschreitung des Miqats (Grenze zum gesegneten Land) von m\u00e4nnlichen Reisenden angelegt werden. Vor der \u00dcberschreitung des Miqats erfolgt eine rechtzeitige Ansage.<\/p>\r\n    <p><strong>e.<\/strong> \u00dcber den Umfang oder wahrscheinlichen Umfang des erlaubten Reisegep\u00e4cks werden Sie bei Ihrer Reiseanmeldung informiert.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 7 Hotelunterkunft<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Die Hotelstandards in Saudi-Arabien entsprechen nicht den Hotelstandards in Europa. Hierauf wird ausdr\u00fccklich hingewiesen. Insbesondere die Angabe von Sternen l\u00e4sst keinen vergleichbaren Hotel-Service wie in einem entsprechenden Hotel in Europa erwarten. Soweit der Reiseveranstalter angibt, dass ein Hotel eine bestimmte Anzahl von Sternen hat, beruht die Angabe auf entsprechende Informationen des Hotelbetreibers. Ein bestimmter Leistungsstandard ist damit nicht verbunden.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Soweit der Reiseveranstalter eine Entfernung des Hotels zum Haram in Mekka oder Medina angibt, entspricht die Entfernung dem Abstand vom Hotel bis zum Au\u00dfenbereich des Haram und nicht der Moschee.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 8 Zeltunterkunft<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Bei entsprechender Buchung stellt Ihnen der Reiseveranstalter bei einer Hadsch Reise eine Zeltunterkunft in Mina zur Verf\u00fcgung. Die Zelte werden vom saudi-arabischen Hadsch-Ministerium zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Reiseveranstalter kann lediglich f\u00fcr eine entsprechende Anzahl von Personen Zelte reservieren. Auf den Zustand der Zelte, insbesondere auf die Klimatisierung und die Sauberkeit, hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Letzteres gilt auch f\u00fcr Sanit\u00e4reinrichtungen.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Bei einer Hadsch-Reise stellt der Reiseveranstalter jedem Reisenden eine Zeltunterkunft in Arafat zur Verf\u00fcgung. Die Zelte auf Arafat werden vom saudi-arabischen Hadsch-Ministerium zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Reiseveranstalter kann lediglich f\u00fcr eine entsprechende Anzahl von Personen Zelte reservieren. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass der Aufenthalt in Arafat einen ganzen Tag dauert, wobei die Anreise am Vorabend erfolgen kann. Auf den Zustand der Zelte, insbesondere auf die Klimatisierung und die Sauberkeit, hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Letzteres gilt auch f\u00fcr Sanit\u00e4reinrichtungen.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 9 Leistungs\u00e4nderungen<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine \u00c4nderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, \u00fcber die Sie vor der Buchung selbstverst\u00e4ndlich informiert werden.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> \u00c4nderungen wesentlicher Reiseleistungen gegen\u00fcber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, insbesondere soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen R\u00fccktritt anbieten.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Im Fall einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben durch Ihnen, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der \u00c4nderung gesetzten angemessenen Frist entweder die \u00c4nderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter Ihnen eine solche Reise angeboten hat. Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter reagieren, dann k\u00f6nnen Sie entweder der Vertrags\u00e4nderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wenn Sie gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte \u00c4nderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erkl\u00e4rung des Reiseveranstalters gem\u00e4\u00df 9.c. in klarer, verst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.<\/p>\r\n    <p><strong>e.<\/strong> Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der ge\u00e4nderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 10 R\u00fccktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn und R\u00fccktrittsgeb\u00fchren<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Sie k\u00f6nnen jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter zu erkl\u00e4ren.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Treten Sie vor Reisebeginn zur\u00fcck oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entsch\u00e4digung in Geld verlangen, soweit der R\u00fccktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he keine au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen. Umst\u00e4nde sind unvermeidbar und au\u00dfergew\u00f6hnlich, wenn Sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Die R\u00fccktrittsgeb\u00fchren sind nachfolgend pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abz\u00fcglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abz\u00fcglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen ber\u00fccksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begr\u00fcnden. Ihnen bleibt dar\u00fcber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden Geb\u00fchren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entsch\u00e4digungspauschale.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> R\u00fccktrittsgeb\u00fchren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.<\/p>\r\n    <p><strong>e1. Bei Hadsch-Reisen<\/strong> tritt Muslim Route ausschlie\u00dflich als Reisevermittler auf. Es gelten die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen saudi-arabischen Veranstalters (z. B. Nusuk). Zus\u00e4tzlich erhebt Muslim Route eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 50\u20ac pro Person f\u00fcr Verwaltungskosten.<\/p>\r\n    <p><strong>e2. Umrah-Stornogeb\u00fchren:<\/strong> Im Falle des R\u00fccktritts der Umrah und der damit verbunden Stornierung gelten folgende Stornogeb\u00fchren f\u00fcr den Reisenden:<br>\r\n    - ab 65 Tage vor Reiseantritt: Anzahlung nicht erstattbar<br>\r\n    - ab 44 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises<br>\r\n    - ab 22 Tage vor Reiseantritt: 95 % des Reisepreises<br><br>\r\n    Diese Regelung ber\u00fccksichtigt die fixen Flug-, Visa- und Hotelkosten sowie Bearbeitungsgeb\u00fchren.<br><br>\r\n    <strong>Besonderheit Flugtickets:<\/strong> Sobald ein Flugticket ausgestellt wurde, fallen 100 % Stornokosten f\u00fcr das Ticket an \u2013 unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des R\u00fccktritts. Dies betrifft insbesondere individuell ausgestellte Tickets, bei denen der Reisende namentlich gebucht wird. Bei Gruppenbuchungen k\u00f6nnen Namens\u00e4nderungen gem\u00e4\u00df den jeweiligen Airline-Bedingungen erfolgen. Eventuelle Umbuchungs- oder \u00c4nderungsgeb\u00fchren werden an den Kunden weitergegeben.<\/p>\r\n    <p><strong>f.<\/strong> Der Reiseveranstalter beh\u00e4lt sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine h\u00f6here, individuell berechnete Entsch\u00e4digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich h\u00f6here Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<\/p>\r\n    <p><strong>g.<\/strong> Ist der Reiseveranstalter infolge eines R\u00fccktritts zur teilweisen oder vollst\u00e4ndigen R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zu leisten.<\/p>\r\n    <p><strong>h.<\/strong> Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erkl\u00e4rung einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unber\u00fchrt. Eine solche Erkl\u00e4rung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht sp\u00e4ter als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch nur dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn ihm Saudi-Arabien ein Einreisevisum f\u00fcr Hadsch oder Umra erteilt. Bei Buchung einer Hadsch-Reise muss dem Ersatzteilnehmer ein Hadsch Visum erteilt werden. Das Risiko, dass dem Ersatzteilnehmer kein Visum erteilt wird, tragen Sie.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 11 Umbuchung, Ersatzperson<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchf\u00fchrbar, bis zum 61. Tag vor Reiseantritt eine Ab\u00e4nderung der Best\u00e4tigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. \u00c4nderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderung. Daf\u00fcr wird eine gesonderte Geb\u00fchr von mindestens \u20ac 100,\u2013 pro Person erhoben.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Bei einem R\u00fccktritt vom Reisevertrag k\u00f6nnen Sie eine Ersatzperson vorschlagen. Sofern f\u00fcr die Ersatzperson ein Visum f\u00fcr die begehrte Reise beschaffen werden kann, wird sich der Reiseveranstalter die Ersatzperson zu den nachfolgenden Bedingungen annehmen.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, ist der Reiseveranstalter berechtigt, f\u00fcr die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal \u20ac 10,\u2013 zu verlangen. Gegen\u00fcber Leistungstr\u00e4gern (z. B. Fluggesellschaften) tats\u00e4chlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat Ihnen einen Nachweis dar\u00fcber zu erteilen, in welcher H\u00f6he durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. F\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 12 Reiseversicherung<\/h3>\r\n    <p>Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspakets, insbesondere inklusive einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung kann auch gesondert abgeschlossen werden. Der Reiseveranstalter schlie\u00dft selbst keine Versicherungen ab und vermittelt auch keine Versicherungsvertr\u00e4ge.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 13 R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Reiseveranstalter<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn die Durchf\u00fchrung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gest\u00f6rt wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter beh\u00e4lt jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung tr\u00e4gt der St\u00f6rer selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschlie\u00dflich evtl. Erstattungen durch Leistungstr\u00e4ger.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde an der Erf\u00fcllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den R\u00fccktritt unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem R\u00fccktrittsgrund zu erkl\u00e4ren. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zur\u00fcck, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Der Reiseveranstalter kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverh\u00e4ltnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverh\u00e4ltnis zu dem Leistungsinteresse des Gl\u00e4ubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Reiseveranstalter zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu ber\u00fccksichtigen, ob er das Leistungshindernis zu vertreten hat. Die Rechte des Reisenden bestimmen sich nach den \u00a7\u00a7 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 14 Verschiebung der Hadsch-Reise<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Diese Regelung gilt nur, soweit Muslim Route bei der jeweiligen Hadsch-Reise ausnahmsweise selbst als Reiseveranstalter auftritt. Tritt Muslim Route gem\u00e4\u00df \u00a7 10 e1 als Reisevermittler auf, richten sich Verschiebungen und R\u00fcckerstattungen ausschlie\u00dflich nach den Bedingungen des jeweiligen saudi-arabischen Veranstalters, nicht nach dieser Klausel. Wenn die Hadsch in der gebuchten Saison vom saudi-arabischen Hadsch-Ministerium oder einer anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde \/ Ministerium \/ dem saudi-arabischen K\u00f6nig aufgehoben oder eingeschr\u00e4nkt wird oder aus einem anderen Grund ausf\u00e4llt, den die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht voraussehen konnten, und eine Hadsch-Reise aus Deutschland an dem vertraglich vereinbarten Tag deshalb nicht angetreten werden kann, gilt der Vertrag als f\u00fcr die n\u00e4chste Hadsch-Saison vereinbart.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Der Reiseveranstalter ist bei einer Verschiebung der Hadsch-Reise gem\u00e4\u00df \u00a7 14 lit. a berechtigt bereits gezahlte Gelder einzubehalten, um sie in der n\u00e4chsten Hadsch-Saison mit den Reisekosten zu verrechnen.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 15 M\u00e4ngelanzeige, Abhilfe, Minderung, K\u00fcndigung<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisem\u00e4ngeln erbracht, k\u00f6nnen Sie Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unm\u00f6glich ist oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden ist.<\/p>\r\n    <p><strong>b.<\/strong> Sie k\u00f6nnen eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisem\u00e4ngeln erbracht worden sind und Sie nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverz\u00fcglich (ohne schuldhaftes Z\u00f6gern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte (\u00a7 651m BGB) verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 651j BGB innerhalb von drei Jahren. F\u00fcr den Verj\u00e4hrungsbeginn gilt \u00a7 199 Abs. 1 BGB.<\/p>\r\n    <p><strong>c.<\/strong> Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der M\u00e4ngelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadensersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeintr\u00e4chtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, k\u00f6nnen Sie den Reisevertrag k\u00fcndigen. Der Bestimmung einer Frist f\u00fcr die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Bef\u00f6rderung umfasste, den Anspruch auf R\u00fcckbef\u00f6rderung. Sie schulden dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 16 Schadensersatz<\/h3>\r\n    <p><strong>a.<\/strong> Liegt ein Reisemangel vor k\u00f6nnen Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der K\u00fcndigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen verschuldet oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalvertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und f\u00fcr den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde verursacht wurde. Sie k\u00f6nnen auch eine angemessene Entsch\u00e4digung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\r\n    <p><strong>b. Haftungsbeschr\u00e4nkung:<\/strong> Die Haftung des Reiseveranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit der Schaden dem Reiseveranstalter weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig zuzurechnen ist. Bei vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den gilt diese Haftungsbeschr\u00e4nkung nicht.<\/p>\r\n    <p><strong>c. Deliktische Schadensersatzanspr\u00fcche:<\/strong> F\u00fcr alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzanspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, ist die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsh\u00f6chstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. M\u00f6glicherweise dar\u00fcberhinausgehende Anspr\u00fcche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p>\r\n    <p><strong>d.<\/strong> Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bef\u00f6rderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdr\u00fccklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<\/p>\r\n    <p><strong>e.<\/strong> Die Beteiligung an Bergwanderungen (Gabal al-Nur und Gabal al-Thawr) in Mekka m\u00fcssen Sie selbst verantworten. Sie sind nicht Teil der Pauschalreise. F\u00fcr Unf\u00e4lle, die bei Bergwanderungen auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Es erfolgt die ausdr\u00fcckliche Empfehlung von Bergwanderungen abzusehen, solange die Pflichtrituale der Hadsch nicht vollzogen wurden.<\/p>\r\n    <p><strong>f. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen:<\/strong> Sie sind verpflichtet, bei Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten.<br>\r\n    Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungstr\u00e4ger (z.B. Transferunternehmen, Hotelier), den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende) bzw. an dessen \u00f6rtliche Vertretung oder ihren Reisevermittler. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in den Leistungsbeschreibungen bzw. den Informationsmappen im Hotel.<br>\r\n    Sch\u00e4den oder Zustellungsverz\u00f6gerungen von Reisegep\u00e4ck und G\u00fctern bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverz\u00fcglich an Ort und Stelle, sp\u00e4testens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegep\u00e4ck, bei G\u00fctern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Versp\u00e4tung sp\u00e4testens 21 Tage, nachdem das Gep\u00e4ck oder die G\u00fcter dem Reisenden zur Verf\u00fcgung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgef\u00fcllt worden ist. Im \u00dcbrigen ist der Verlust, die Besch\u00e4digung oder die Fehlleitung von Reisegep\u00e4ck der Reiseleitung oder der \u00f6rtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.<\/p>\r\n    <p><strong>g.<\/strong> Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Anspr\u00fcche anzuerkennen.<\/p>\r\n    <p><strong>h. Verj\u00e4hrung:<\/strong> Ihre Schadensersatzanspr\u00fcche aus \u00a7 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Anspr\u00fcche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 651j BGB innerhalb von drei Jahren. F\u00fcr den Verj\u00e4hrungsbeginn gilt \u00a7 199 Abs. 1 BGB.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 17 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen<\/h3>\r\n    <p>Der Reiseveranstalter wird den Kunden \/ Reisenden \u00fcber allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt \u00fcber eventuelle \u00c4nderungen unterrichten.<\/p>\r\n    <p>Der Reisende ist f\u00fcr die Einhaltung aller f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von R\u00fccktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.<\/p>\r\n    <p>Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verz\u00f6gerung von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zust\u00e4ndigen Stellen m\u00fcssen Sie mit einem ungef\u00e4hren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.<\/p>\r\n    <p>Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob f\u00fcr Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis gen\u00fcgt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis f\u00fcr die Reise eine ausreichende G\u00fcltigkeitsdauer besitzt. Kinder ben\u00f6tigen eigene Reisedokumente.<\/p>\r\n    <p>Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen L\u00e4ndern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.<\/p>\r\n    <p>Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht j\u00fcnger als 8 Tage und nicht \u00e4lter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein d\u00fcrfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Beh\u00f6rden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten L\u00e4ndern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zur\u00fcckkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information und wenden Sie sich an Ihre Vertriebsstelle.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 17a Kundengeldabsicherung<\/h3>\r\n    <p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 651r BGB i.V.m. Art. 250 \u00a7 3 Nr. 6, 7 EGBGB ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Erstattung gezahlter Reisepreise und, soweit Bef\u00f6rderung geschuldet ist, die R\u00fcckbef\u00f6rderung f\u00fcr den Fall der Insolvenz sicherzustellen und dem Reisenden vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung einen Sicherungsschein auszuh\u00e4ndigen bzw. elektronisch zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\r\n\r\n    <h3>\u00a7 18 Datenschutz<\/h3>\r\n    <p>Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verf\u00fcgung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europ\u00e4ischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung unter:<br>\r\n    <a href=\"https:\/\/www.muslimroute.com\/datenschutz\">www.muslimroute.com\/datenschutz<\/a><\/p>\r\n\r\n    <hr>\r\n    \r\n    <p><strong>Kontaktdaten des Reiseveranstalters \/ Vermittlers:<\/strong><br>\r\n    Muslim Route \u2013 Merve Elitok<br>\r\n    Einsteinstr. 1, 89077 Ulm, Almanya<br>\r\n    Tel: +49 152 28382071<br>\r\n    E-Mail: info@muslimroute.com<br>\r\n    Website: www.muslimroute.com<\/p>\r\n<\/div>\r\n\r\n<style>\r\n.mr-legal-content { font-family: inherit; color: #444; line-height: 1.8; }\r\n.mr-legal-content h2 { color: #0b4c53; margin-bottom: 25px; font-weight: 700; }\r\n.mr-legal-content h3 { color: #0b4c53; margin-top: 30px; margin-bottom: 15px; font-size: 1.4rem; font-weight: 600; }\r\n.mr-legal-content p { margin-bottom: 15px; }\r\n.mr-legal-content a { color: #8cc63f; text-decoration: none; font-weight: 500; }\r\n.mr-legal-content a:hover { text-decoration: underline; }\r\n.mr-legal-content hr { margin: 40px 0; border: 0; border-top: 1px solid #ddd; }\r\n<\/style>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Diese Allgemeinen Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle von Muslim Route (nachfolgend: Reiseveranstalter) angebotenen Reisen. 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